Schutzkonzept „Gottesdienst“ aktuell
Hier finden Sie die wichtigsten und aktualisierten Veränderungen nach der Ausrufung der Pandemiestufe 3 durch das Land Baden-Württemberg in aller Kürze:
- Die Teilnahmezahl für Gottesdienste im Freien ist begrenzt auf 500 Personen.
- Bei Gottesdiensten in Innenräumen ist die Zahl weiterhin durch die Abstandsregelungen begrenzt.
- Es erfolgt in jedem Fall eine Dokumentation der Kontaktadressen aller Anwesenden, die nachvollziehbar macht, wer am Gottesdienst teilgenommen hat. Diese Dokumentation ist im Bedarfsfall den Gesundheitsbehörden (und nur diesen!) vorzulegen, vier Wochen aufzubewahren und dann zu vernichten.
- Alle am Gottesdienst Teilnehmenden Personen tragen zu jederzeit einen Mund-Nasen-Schutz – auch im Freien (mit Ausnahme von liturgisch Aktiven und Musizierenden).
- Gemeindegesang und das laute Mitsprechen ist in Gottesdiensten auch im Freien nicht mehr gestattet.
- Leises Mitsprechen bleibt weiterhin möglich.
- Auch bei Trauerfeiern muss ein schriftliches Schutzkonzept zur Vorlage bei den Behörden vorhanden sein und eine Dokumentation der Anwesenden erfolgen.
- Bei Trauerfeiern gilt im Freien eine Obergrenze von maximal 100 Teilnehmenden.
- Abendmahlsfeiern sind möglich, wenn das Schutzkonzept "Abendmahl" beachtet wird.