Gottesdienste im Lockdown?

Regelungen zu Gottesdiensten ab dem 16.12.2020

I. Die Einschätzung, ob der jeweilige Gottesdienst noch als Präsenzgottesdienst gefeiert werden kann, ist nicht einfach.

Folgende Leitlinien sind für die örtliche Entscheidung gegeben:

1. Präsentische Gottesdienste stehen vor der Herausforderung, dass es beim Gottesdienstgang zu Begegnungen im öffentlichen Raum kommen kann, die es zur Zeit zu vermeiden gilt. Dies gilt es bei allen Planungen zu bedenken.

Die Orientierung erfolgt anhand der Inzidenzwerte

2. Ab einer lokalen Inzidenz von 200 Fällen je 100.000 Einwohnern werden bevorzugt andere Formen von Gottesdiensten gefeiert. Maßgebend sind dafür die 7-Tages-Inzidenz-Werte der Land- bzw. Stadtkreise.

Bei bestimmten örtlichen Situationen (z.B. überschaubare Lage der Gemeinde, deutlich geringere Inzidenzwerte in der Gemeinde/der Region, Abstimmung mit oder Bitte der Kommune, Unterstützung durch die Kommune bei der Realisierung des Schutzkonzepts etc.) kann die Entscheidung getroffen werden, einen Präsenzgottesdienst anzubieten.
In diesem Fall stimmen sich die Gemeinden mit dem Dekanat und den anderen Gemeinden der Region bzw. die Pfarrerinnen oder Pfarrer mit den Nachbarkolleginnen und -kollegen ab. Auf den Gemeindegesang ist auch im Freien zu verzichten.

2. Bei einer Inzidenz von 300 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohnern finden keine Präsenzgottesdienste - auch keine Präsenzgottesdienste im Freien - statt. Dies gilt auch für Gottesdienste am Heiligen Abend.

3. Die Regelungen der Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg gelten weder tagsüber noch nachts für den Besuch der Gottesdienste. Allerdings bitten wir Sie dringlich, Gottesdienste während der nächtlichen Ausgangssperre auf den Heiligen Abend zu beschränken. Während diesen abendlichen oder nächtlichen Gottesdiensten ist besonders darauf zu achten, dass die Gottesdienste nicht zu Orten werden, um die herum es zur Bildung von Gruppen kommt.

Wir wollen als Kirche alles dafür tun, dass die Pandemie sich nicht weiter ausbreitet

II. Als Grundregel gilt: Wir wollen als Kirche alles dafür tun, dass die Pandemie sich nicht weiter ausbreitet und prüfen deshalb genau, ob Gottesdienste auch anders möglich sind (digitale Formate, Lesehefte, …). Wenn Sie noch die Möglichkeit haben, Präsenzgottesdienste anzubieten, gilt folgendes:

1. Arbeiten Sie mit Voranmeldungen. So haben Sie die Planungen besser im Griff und können zugleich im Notfall gezielt absagen. Wenn Sie die digitale Anmeldeplattform nutzen, ist damit auch zugleich die Teilnehmendenerfassung gewährleistet. Vor Ort sollte es die Möglichkeit geben, auch Unangemeldete noch erfassen zu können.

2. Das Schutzkonzept für die Gottesdienste hat sich bewährt. Der Abstand von 2 Metern ist einzuhalten; eine Teilnahme ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung möglich. Die Teilnehmenden sollen sich vor dem Besuch des Gottesdienstes anmelden. Gespräche beim Kommen und Gehen und die Bildung von Gruppen werden vermieden.

3. Bei Gottesdiensten im Freien sollen die verfügbaren Plätze gekennzeichnet werden. Kommen und Gehen der Teilnehmenden sind strikt zu regulieren, damit es nicht zu Gruppenbildungen kommt.

4. Die Höchstzahl der Teilnehmenden an Präsenzgottesdiensten ist auf 200 Personen zu begrenzen. Im Zweifelsfall sollten eher mehr Gottesdienste als ein großer Gottesdienst angeboten werden.

5. Kleinere Formate wie Weihnachtsstationen draußen, musikalische Andachten in der Kirche o.ä. sind nur möglich, wenn es nicht zu unkontrollierten Ansammlungen kommt. Auch für sie gilt das Schutzkonzept Gottesdienst (Anmeldung bzw. Erfassung der Kontaktdaten, Mindestabstand, Masken, ggf. Lüften).

6. Die musikalische Ausgestaltung der Präsenzgottesdienste sollte sich an dem Gebot der Zurückhaltung ausrichten: Kleine Ensembles bzw. Solisten sind zu bevorzugen.

III. In jedem Fall sollen die Menschen vor Ort auf möglichst vielen Wegen auf die nicht-präsentischen Angebote von Weihnachtsgottesdiensten in den Medien und im Internet hingewiesen werden sowie auf die ökumenische Hausandacht (alles zusammengestellt unter www.ekiba.de/weihnachten2020. Wir wollen deutlich machen, dass wir uns die Weihnachtsbotschaft an vielen Orten zusprechen lassen können – auch zuhause.

IV. Alle anderen Präsenz-Veranstaltungen und Formate sind angesichts der hohen Inzidenzwerte abzusagen bzw. auf digitale Formate umzustellen. Dies betrifft auch den Konfirmandenunterricht und Gremiensitzung.

V. Für Bestattungen gibt es im Moment keine neuen Bestimmungen. Die Vorgaben der örtlichen Behörden werden beachtet.

Auf digitale Angebote hinweisen

III. In jedem Fall sollen die Menschen vor Ort auf möglichst vielen Wegen auf die nicht-präsentischen Angebote von Weihnachtsgottesdiensten in den Medien und im Internet hingewiesen werden sowie auf die ökumenische Hausandacht. Wir wollen deutlich machen, dass wir uns die Weihnachtsbotschaft an vielen Orten zusprechen lassen können – auch zuhause.

Alle anderen Präsenz-Veranstaltungen werden abgesagt - Bestattungen möglich

IV. Alle anderen Präsenz-Veranstaltungen und Formate sind angesichts der hohen Inzidenzwerte abzusagen bzw. auf digitale Formate umzustellen. Dies betrifft auch den Konfirmandenunterricht und Gremiensitzung.

V. Für Bestattungen gibt es im Moment keine neuen Bestimmungen. Die Vorgaben der örtlichen Behörden werden beachtet.