Gottesdienste wieder möglich

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit einem Erlass des Kultusministeriums das strenge Verbot von Gottesdiensten und Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder etwas gelockert.

Unter Auflagen zum Infektionsschutz dürfen jetzt wieder Gottesdienste, aber auch Taufen und Trauungen abgehalten werden. Die Personenzahl ist wegen der Abstandsregeln sehr beschränkt: In unsere Ev. Kirche passen nur noch ca. 36-48 Personen. Die Gottesdienste sind auf max. 30 Minuten begrenzt und es darf vorerst nicht gesungen werden.

 

Beerdigungen finden weiterhin unter freiem Himmel direkt am Grab statt. Jetzt sind aber bis zu 50 Personen zugelassen. Für alle anderen Gottesdienste im Freien beträgt die Zahl sogar 100 Personen.

Der Ev. Kirchengemeinderat Friesenheim hat alle erforderlichen Maßnahmen für die Wiedereröffnung der Kirche in die Wege geleitet. Wir hoffen, am Sonntag, den 24. Mai 2020 einen ersten "Probegottesdienst" feiern zu können. Auf jeden Fall wird am Pfingstfest ein Gottesdienst in der Kirche stattfinden. Golttesdienstbeginn ist in der Regel um 10 Uhr.

Der traditionelle Ökumenische Gottesdienst am Pfingstmontag wird voraussichtlich als Gottesdienst im Freien auf dem Kirchplatz gefeiert werden - geeignetes Wetter vorausgesetzt.