Gottesdienste werden wieder möglich

In einem gemeinsamen Brief wenden sich die beiden evangelischen Landesbischöfe in Baden und Württemberg an die Pfarrerinnen und Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten, sowie die Vorsitzenden der Kirchen- und Pfarrgemeinderäte und raten zu größtmöglicher Sorgfalt. Rechtlich hat das Land Baden-Württemberg das grundsätzliche Verbot mit Wirkung zum 4. Mai 2020 aufgehoben. Gottesdienstliche Versammlungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind ab Montag wieder möglich, allerdings unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz. Im Bischofsbrief heißt es: "Wir alle wissen: Die Bedrohung durch die Coronapandemie ist nicht vorüber. Deshalb haben wir alle gemeinsam die Verantwortung, unsere Gottesdienste so zu gestalten, dass von ihnen kein Infektionsrisiko ausgeht. Diese Verantwortung ist Ausdruck von Fürsorge und Schutz am Nächsten und Folge unseres Glaubens an den dreieinigen Gott."

Da zu den Menschen, die regelmäßig Gottesdienste besuchen auch ältere Personen und Personen mit Vorerekrankungen gehören, für die das Virus eine besondere Gefahr darstellt, empfehlen die Bischöfe, diese Gruppe besonders im Blick zu haben. Gottesdienste im Fernsehen oder Internet, Telefonandachten und ähnliche Angebote soll es weiterhin geben.

Eine Rückehr zur "Normalität" stellt die Wiederermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten keinesfalls dar. Schon allein deshalb, weil eine ganze Reihe von Personen, die mit der Wortverkündigung beauftragt sind, ebenfalls zu der Risikogruppe gehören, wie beispielsweise die Ruhestandspfarrer. Es wird also weniger Gottesdienste geben, die zeitlich sehr viel kürzer sind. Besonders fremd wird die Regelung empfunden, dass in diesen Gottesdiensten nicht gesungen werden darf. Auch das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sollen nur leise mitgesprochen werden. Auf das Abendmahl wird verzichtet und kirchliche Feste können nicht gefeiert werden.

Wann die einzelnen Gemeinden wieder gottesdienstliche Feiern anbieten, hängt davon ab, wie die erforderlichen Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden können. Der frühest mögliche Termin wäre Sonntag, der 10. Mai 2020. Wahrscheinlich werden viele Gemeinden erst am Pfingstsonntag wieder zusammenkommen, womöglich im Freien.

Hier finden Sie den Brief der beiden Landesbischöfe zum Herunterladen:

Brief_gemeinsam_LB July_ LB JCB_Gottesdienste Corona 2020-04-30