FFP2 – Maskenpflicht

Die FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen betrifft seit 12. Januar 2022 auch Kirche und Gottesdienste.

Bisher konnten Kirchenbesucher auch andere medizinische Masken tragen, jetzt wird vom Gesetzgeber wie im Einzelhandel usw. eine Maske mit der Qualitätsstufe FFP2 gefordert.

Auch vergleichbare Masken mit der Bezeichnung KN95, N95, KF94, KF95 sind zulässig.

Besonderer Service für Gottesdienstbesucher

Die Ev. Kirchengemeinde Friesenheim bietet allen Gottesdienstbesuchern einen besonderen Service: Am Kircheneingang werden FFP2 Masken kostenlos bereitgehalten.

Auch mit der verschärften Regelung dürfen Gottesdienste weiterhin im OG - Format angeboten werden, d. h. an der Kirchentür wird keinerlei Nachweis über Impfung oder Test verlangt.

Allerdings unterliegt der Kirchenraum der erweiterten Abstandspflicht von 2 Metern. Auch die Datenerfassung zwecks Nachverfolgung ist Pflicht. Außerdem sollen Gottesdienste die Zeitdauer von 30 Minuten nicht wesentlich überschreiten.