Versammlungen in Kirchen untersagt

Mit Datum vom 18. März 2020 tritt die neue Corona VO des Landes Baden - Württemberg in Kraft. Damit schließt sich die Landesregierung den Regelungen in anderen Bundesländern an und untersagt auch sämtliche Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen ganz unabhängig von der Teilnehmerzahl. Bestattungen, die nicht aufgeschoben werden können, müssen ab jetzt unter freiem Himmel stattfinden. Unbeschadet dieser gesetzlichen Regelung ist die Ev. Kirche werktags (Mo. - Fr.) von 17 - 19 Uhr und sonntags von 09 -11 Uhr zum Gebet geöffnet. In Notzeiten sind und waren Kirchen stets geöffnet.